Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Sulzemoos
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchstraße 3
85254 Sulzemoos
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie:
Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung!
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@sulzemoos.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/51774382732Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8135 30297-0
Fax: +49 8135 30297-19
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Marktsatzung
Verfahrensablauf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Bauernmarkt, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Jahrmarkt, Marktstand, Spezialmarkt, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt