Marktgebühren; Erhebung
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Wildpoldsried
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kemptener Str. 2
87499 Wildpoldsried
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: peter.kant@wildpoldsried.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=59663099769Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59663099769Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8304 9205-0
Fax: +49 8304 9205-20
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024
Stichwörter
Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt