Marktgebühren; Erhebung
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Sonthofen - Fachbereich Ordnung/Standesamt (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
87527 Sonthofen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/397636933641Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8321 615-0
Fax: +49 8321 615-294
Stadt Sonthofen - Fachbereich Ordnung/Standesamt (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
87527 Sonthofen
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/397636933641Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8321 6156-20
Fax: +49 8321 6156-19
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024
Stichwörter
Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt