Marktgebühren; Erhebung
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang - Einwohnermelde- und Passamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 28
89356 Haldenwang
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag nach Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: einwohnermeldeamt@vgem-hw.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/837289672941Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8222 9676-0
Fax: +49 8222 9676-40
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt