Marktgebühren; Erhebung
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 29
97268 Kirchheim
Kontakt
E-Mail: verwaltungsgemeinschaft@kirchheim-ufr.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/29996290800Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9366 9061-0
Fax: +49 9366 9061-60
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Röttingen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-roettingen.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/41996206818Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9338 9728-0
Fax: +49 9338 9728-49
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024
Stichwörter
Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt