Marktgebühren; Erhebung
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstigen Märkten können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld
Adresse
Hausanschrift
Rathausplatz 6
97523 Schwanfeld
Postanschrift
Rathausplatz 6
97523 Schwanfeld
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-schwanfeld.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=10440638821Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/10440638821Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9384 9730-0
Fax: +49 9384 9730-45
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 22.09.2025
Stichwörter
Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt