Marktgebühren; Erhebung
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Fladungen - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
97650 Fladungen
Öffnungszeiten
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/726518853791Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9778 9191-0
Fax: +49 9778 9191-33
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024
Stichwörter
Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt