Marktgebühren; Erhebung
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Thalmässing
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Stettener Str. 26
91177 Thalmässing
Kontakt
E-Mail: info@thalmaessing.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=21552138737Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21552138737Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9173 909-0
Fax: +49 9173 909-32
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024
Stichwörter
Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt