Marktgebühren; Erhebung
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Wachenroth
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 23
96193 Wachenroth
Öffnungszeiten
Mo 9:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di 9:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 9:00 Uhr - 12:30 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@wachenroth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/32218730753Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9548 982026-0
Fax: +49 9548 982026-31
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt