Marktgebühren; Erhebung
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Alte Schulstr. 8
91634 Wilburgstetten
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Termine nur nach Terminvereinbarung
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@vg-wilburgstetten.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00996143832Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9853 3892-0
Fax: +49 9853 3892-38
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt