Marktgebühren; Erhebung
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Rödental
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bürgerplatz 1
96472 Rödental
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@roedental.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/15331126476Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9563 96-0
Fax: +49 9563 96-49
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024
Stichwörter
Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt