Marktgebühren; Erhebung
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Litzendorf
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1141
96121 Litzendorf
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 15:30 Uhr
Di 07:45 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:45 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde@litzendorf.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=83774858629Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/83774858629Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9505 9440-0
Fax: +49 9505 9440-50
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024
Stichwörter
Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt