Marktgebühren; Erhebung
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Coburg - Gewerbeangelegenheiten, Gaststätten, Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 30 42
96419 Coburg
Kontakt
E-Mail: 3200-gewerbeabteilung@coburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/646404686857Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9561 89-2322
Fax: +49 9561 89-1329
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg
- Marktgebührensatzung (112)Marktgebührensatzung der Stadt Coburg
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024
Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Coburg am 19.01.2024
Stichwörter
Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt