Marktgebühren; Erhebung

    Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.

    Beschreibung

    Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.

    Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Coburg - Gewerbeangelegenheiten, Gaststätten, Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosengasse 1

    96450 Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 30 42

    96419 Coburg

    Kontakt

    E-Mail: 3200-gewerbeabteilung@coburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/646404686857Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 89-2322

    Fax: +49 9561 89-1329

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Coburg am 19.01.2024

    Stichwörter

    Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English