Marktgebühren; Erhebung
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Hohenburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 19
92277 Hohenburg
Öffnungszeiten
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: markt@hohenburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=92663918592Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/92663918592Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9626 9211-0
Fax: +49 9626 9211-44
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt