Marktgebühren; Erhebung
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Konzell
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
94357 Konzell
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:01 Uhr - 13:00 Uhr
Freitag von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr, nur nach vorheriger Anmeldung.
Kontakt
E-Mail: gemeinde@konzell.de
De-Mail: info@gemeinde-konzell.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42219360617Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9963 9414-0
Fax: +49 9963 9414-10
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt