Marktgebühren; Erhebung
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Sonstiges (092770138000): Ergänzung: Stadt Pfarrkirchen
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Pfarrkirchen - Sachgebiet 3.2 - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1360
84343 Pfarrkirchen
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 13:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 13:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 13:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Mittwoch Nachmittag geschlossen
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@pfarrkirchen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3581652299510Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8561 306-5320
Fax: +49 8561 306-5329
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sonstiges (092770138000): Ergänzung: Stadt Pfarrkirchen
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Hinweise für Sonstiges (092770138000): Ergänzung: Stadt Pfarrkirchen
Fachlich freigegeben durch Stadt Pfarrkirchen am 15.11.2024
Stichwörter
Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt