Marktgebühren; Erhebung
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Aldersbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Klosterplatz 1
94501 Aldersbach
Kontakt
E-Mail: info@aldersbach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=09219941492Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/09219941492Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8543 9610-0
Fax: +49 8543 9610-30
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt