Marktgebühren; Erhebung
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Haidmühle - Bauamt (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bischofsreut 60
94145 Haidmühle
Öffnungszeiten
Mo 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/213067386943Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8550 241
Gemeinde Haidmühle - Bauamt (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Dreisesselstraße 12
94145 Haidmühle
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
und nach Vereinbarung
Kontakt
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Telefon Festnetz: +49 8556 97263-0
Fax: +49 8556 97263-29
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt