Marktgebühren; Erhebung
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Taufkirchen - Referat Sicherheit & Ordnung, Wahlen, Brandschutz
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1155
82018 Taufkirchen
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerservice (Einwohnermelde-/Pass-/Gewerbeamt)
Montag und Freitag nur mit Termin
von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag auch ohne Termin
von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Sozialstelle
nur nach Vereinbarung
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4567536970519Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 666722-0
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024
Stichwörter
Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt