Marktgebühren; Erhebung
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Aying
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchgasse 4
85653 Aying
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde@aying.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/99775446502Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8095 9095-0
Fax: +49 8095 2353
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024
Stichwörter
Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt