Marktgebühren; Erhebung
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Karlsfeld
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1220
85750 Karlsfeld
Kontakt
E-Mail: poststelle@karlsfeld.bayern.de
De-Mail: info@karlsfeld.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=34886078606Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/34886078606Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8131 99-0
Fax: +49 8131 99-103
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt