Marktgebühren; Erhebung
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz - Meldeamt, Passamt, Fundamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Max-Planck-Platz 5
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/455742154768Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8679 309-0
Fax: +49 8679 309-129
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Stichwörter
Christkindlmarkt, Jahrmarkt, Marktgebührensatzung, Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte, standgebühren, platzgebühren, wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt