Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Wemding
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 3
86650 Wemding
Kontakt
E-Mail: edv1@vg-wemding.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=17107258831Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/17107258831Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9092 9690-0
Fax: +49 9092 9690-50
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher