Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Rain - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 60
86641 Rain
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9250761293514Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9090 703-0
Fax: +49 9090 703-139
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung