Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Pfronten
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Allgäuer Str. 6
87459 Pfronten
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Die wichtigste Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus ist die Vermeidung von Sozialkontakten. Daher wird das Rathaus Pfronten ab Montag, 15.11.2021 für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Die Bürger haben die Möglichkeit, sich unter Tel.: 08363/698-0 bzw. auf den Durchwahlen der Mitarbeiter oder der E-Mail-Adresse poststelle@pfronten.de mit ihren Anliegen an die Verwaltung zu wenden. Ist ein persönlicher Kontakt unverzichtbar, kann auf diesem Wege eine Terminvereinbarung erfolgen.
Kontakt
E-Mail: poststelle@pfronten.bayern.de
De-Mail: poststelle@pfronten.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/32552411678Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8363 698-0
Fax: +49 8363 698-55
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung