Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Füssen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Lechhalde 3
87629 Füssen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Es ist auch möglich, Termine zu vereinbaren, die außerhalb der Öffnungszeiten liegen.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stadt-fuessen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=01331224455Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/01331224455Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8362 903-0
Fax: +49 8362 903-200
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung