Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
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Ansprechpartner
Stadt Füssen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Lechhalde 3
87629 Füssen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Es ist auch möglich, Termine zu vereinbaren, die außerhalb der Öffnungszeiten liegen.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stadt-fuessen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=01331224455Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/01331224455Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8362 903-0
Fax: +49 8362 903-200
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher