Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

    Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

    Beschreibung

    Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Füssen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lechhalde 3

    87629 Füssen

    Postanschrift

    Lechhalde 3

    87629 Füssen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Es ist auch möglich, Termine zu vereinbaren, die außerhalb der Öffnungszeiten liegen.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stadt-fuessen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=01331224455Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/01331224455Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8362 903-0

    Fax: +49 8362 903-200

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024

    Stichwörter

    Immissionsschutz, Lärmbelästigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English