Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Stadtbergen - Infothek
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Oberer Stadtweg 2
86391 Stadtbergen
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6614999399480Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 2438-0
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher