Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Markt Dinkelscherben - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Augsburger Str. 4-6
86424 Dinkelscherben
Öffnungszeiten
Do 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: bauamt@dinkelscherben.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2673064166101Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8292 202-0
Fax: +49 8292 202-23
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung