Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

    Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

    Beschreibung

    Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Markt Dinkelscherben - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Augsburger Str. 4-6

    86424 Dinkelscherben

    Postanschrift

    Augsburger Str. 4-6

    86424 Dinkelscherben

    Öffnungszeiten

    Do 15:00 Uhr - 18:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@dinkelscherben.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2673064166101Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8292 202-0

    Fax: +49 8292 202-23

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024

    Stichwörter

    Immissionsschutz, Lärmbelästigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English