Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Adelsried
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Dillinger Str. 2
86477 Adelsried
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 19:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@adelsried.de
De-Mail: gemeinde-adelsried@by.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/56886624488Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8294 8692-0
Fax: +49 8294 8692-40
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher