Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Unterpleichfeld
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchstr. 14
97294 Unterpleichfeld
Kontakt
E-Mail: poststelle@unterpleichfeld.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61774312747Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61774312747Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9367 9080-0
Fax: +49 9367 9080-99
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher