Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Ochsenfurt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1153
97195 Ochsenfurt
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@stadt-ochsenfurt.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=51553328480Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/51553328480Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9331 97-0
Fax: +49 9331 97-52
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher