Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Marktheidenfeld
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1155
97820 Marktheidenfeld
Kontakt
E-Mail: Poststelle@marktheidenfeld.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=81108910474Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/81108910474Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9391 5004-0
Fax: +49 9391 7940
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher