Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Eußenheim
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Kirchberg 16
97776 Eußenheim
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@eussenheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/48552999551Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9353 9747-0
Fax: +49 9353 9747-22
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung