Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Dorfprozelten
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulgasse 2
97904 Dorfprozelten
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@dorfprozelten.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/04330853535Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9392 9762-0
Fax: +49 9392 9762-20
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher