Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Zeil a.Main
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1120
97470 Zeil a.Main
Kontakt
E-Mail: info@zeil-am-main.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=72331077486Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72331077486Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9524 949-0
Fax: +49 9524 949-19
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher