Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Königsberg i.Bay.
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100
97484 Königsberg i.Bay.
Kontakt
E-Mail: info@koenigsberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/83108896477Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9525 9222-10
Fax: +49 9525 950343
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher