Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

    Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

    Beschreibung

    Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Königsberg i.Bay.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    97486 Königsberg i.Bay.

    Postfachadresse

    Postfach 100

    97484 Königsberg i.Bay.

    Kontakt

    E-Mail: info@koenigsberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/83108896477Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9525 9222-10

    Fax: +49 9525 950343

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024

    Stichwörter

    Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English