Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Kontakt
E-Mail: mail@bad-neustadt-vgem.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=85107482782Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/85107482782Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9771 6160-0
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung