Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Oerlenbach - Geschäftsleitung - Vertreter im Amt - Personal - Bauleitplanung - Klimaschutz - Interkommunale Zusammenarbeit
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulstraße 8
97714 Oerlenbach
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: juergen.markert@oerlenbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/434292843873Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9725 7101-0
Fax: +49 9725 7101-27
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher