Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

    Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

    Beschreibung

    Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Heigenbrücken

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 7

    63869 Heigenbrücken

    Postanschrift

    Hauptstr. 7

    63869 Heigenbrücken

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@vg-heigenbruecken.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=09885203795Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/09885203795Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6020 9710-0

    Fax: +49 6020 9710-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024

    Stichwörter

    Immissionsschutz, Lärmbelästigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English