Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Markt Großostheim - Allgemeine Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1280
63757 Großostheim
Kontakt
E-Mail: allgemeine-verwaltung@grossostheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4364681468447Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6026 5004-0
Fax: +49 6026 5004-9000
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher