Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Würzburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rückermainstr. 2
97070 Würzburg
Kontakt
E-Mail: poststelle@stadt.wuerzburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=07664863389Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07664863389Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9 31 37-0
Fax: +49 9 31 37-3373
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher