Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

    Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

    Beschreibung

    Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Muhr a.See

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenau 1

    91735 Muhr a.See

    Postanschrift

    Rosenau 1

    91735 Muhr a.See

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@muhr-am-see.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/62885882648Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9831 61956-0

    Fax: +49 9831 61956-30

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024

    Stichwörter

    Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English