Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Markt Neuhaus a.d.Pegnitz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Unterer Markt 9
91284 Neuhaus a.d.Pegnitz
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@neuhaus-pegnitz.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/32663638653Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9156 9291-0
Fax: +49 9156 9291-17
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher