Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Neuendettelsau - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Johann-Flierl-Str. 19
91564 Neuendettelsau
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mit Termin: Dienstag / Mittwoch/ Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr https://www.neuendettelsau.eu/verwaltung-service/buergerdienste/online-terminbuchung
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@neuendettelsau.eu
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0927274269367Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9874 502-0
Fax: +49 9874 502-99
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher