Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

    Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

    Beschreibung

    Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Feuchtwangen - BürgerAmt / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 2

    91555 Feuchtwangen

    Postanschrift

    Kirchplatz 2

    91555 Feuchtwangen

    Öffnungszeiten

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr


    Montag, Mittwoch, Donnerstag (14:00 - 16:00 Uhr) und Freitag nur mit Terminvereinbarung.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: buergeramt@feuchtwangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9024723121117Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9852 904-0

    Fax: +49 9852 904-220

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024

    Stichwörter

    Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English