Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Große Kreisstadt Dinkelsbühl
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 350
91544 Dinkelsbühl
Kontakt
E-Mail: info@dinkelsbuehl.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=70442318458Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/70442318458Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9851 902-0
Fax: +49 9851 902-109
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher