Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Schwabach - Stadtplanungamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Albrecht-Achilles-Straße 6
91126 Schwabach
Kontakt
E-Mail: stadtplanung@schwabach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6738988731503Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9122 860-522
Fax: +49 9122 860-503
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher