• Erlangen (Bayern)

Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Beschreibung

Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Online-Dienste

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Ansprechpartner

Stadt Erlangen - Amt für Umweltschutz und Energiefragen

Adresse

Hausanschrift

Schuhstraße 40

91052 Erlangen

Postanschrift

Schuhstraße 40

91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Mo 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

Di 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

Mi 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

Do 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

Fr 09:30 Uhr - 12:00 Uhr


und nach Vereinbarung

Kontakt

E-Mail: umweltamt@stadt.erlangen.de

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/743526084635Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 9131 86-2467

Fax: +49 9131 86-2956

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024

Stichwörter

Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English