Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

    Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

    Beschreibung

    Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Staffelstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    96231 Bad Staffelstein

    Postfachadresse

    Postfach 1208

    96226 Bad Staffelstein

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Wir sind auch außerhalb dieser Zeiten für Sie da. Vereinbaren Sie bitte Ihren persönlichen Gesprächstermin mit unseren Mitarbeitern.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@bad-staffelstein.de

    De-Mail: info@bad-staffelstein.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50220004478Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9573 41-0

    Fax: +49 9573 41-70

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024

    Stichwörter

    Immissionsschutz, Lärmbelästigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English