Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Michelau i.OFr.
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1226
96244 Michelau i.OFr.
Kontakt
E-Mail: rathaus@gemeinde-michelau.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=42108133642Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42108133642Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9571 9707-0
Fax: +49 9571 9707-27
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz, Lärmbelästigung, Rasen mähen, Rasenmäher